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A1 Motorräder (Leichtkrafträder bis 125 cm3) mit Autoführerschein fahren – Bundesrat hat zugestimmt.

Ab 01. Januar 2020 ist es möglich, kostengünstig unter folgenden Voraussetzungen die Berechtigung für die Eintragung B196 zu erhalten, um Krafträder der Klasse A1  fahren zu dürfen:

•    Mindestalter 25 Jahre
•    Mindestens 5 Jahre Besitz Führerschein Klasse B
•    4 Doppelstunden à 90 Min. theoretischer klassenspezifischer Motorradunterricht
•    Mindestens 5 Doppelstunden à 90 Min. Praxisausbildung
•    Theorieprüfung KEINE
•    Praxisprüfung KEINE

Bitte beachten:
•    Keine Aufstiegsmöglichkeit
•    Gilt nur im Inland

Mit dem Ausbildungsnachweis der Fahrschule, 1 Passbild, Sehtest und evtl. Erste Hilfe Schein zum Straßenverkehrsamt gehen und neuen Führerschein beantragen!

DIE NEUEN FÜHRERSCHEINKLASSEN SEIT 19.01.2013

Seit 19.01.2013 gibt es neue Führerscheinklassen. Damit du immer richtig fährst, haben wir die wichtigsten Änderungen hier für dich zusammengefasst!
Neue Klasse: Ehemals Klasse M. Zudem wurde die alte Klasse S in die neue Klasse AM integriert. Wenn du den Führerschein Klasse B machst, bekommst du die Klasse AM automatisch mit erteilt.
Hier fällt die Geschwindigkeitsbeschränkung (80 km/h) für Fahrer unter 18 Jahren weg. Dafür wird eine maximale Leistung in Abhängigkeit vom Gewicht (0,1 kW/kg) eingeführt.
Neue Klasse: Die Klasse „A beschränkt“ heißt jetzt A2. Beim Aufstieg von A1 auf A2 (mind. zweijähriger Vorbesitz A1) ist nur noch die praktische und nicht mehr die Theorieprüfung nötig.
Kein prüfungsfreier Aufstieg aus A2 mehr möglich! Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A2 nur praktische Prüfung nötig. Direkteinstieg ab 24 Jahren möglich.
Neue Anhängerregelung: Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von max. 750 kg darfst du immer mitnehmen. Anhänger über 750 kg darfst du jetzt immer dann ziehen, wenn die zG der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt.
 Neue Klasse: Wenn du einen Anhänger ziehst, dessen zG 750 kg übersteigt und dadurch die zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. bei 4.250 kg liegt, musst du deinen Führerschein auf Klasse B96 erweitern. Das ist ohne Prüfung durch eine Schulung möglich.
In allen anderen Fällen, wenn die zG des Anhängers 750 kg übersteigt aber max. 3.500 kg zG beträgt, brauchst du den Führerschein Klasse BE. Wenn du auf der sicheren Seite sein willst, mach am besten gleich den Führerschein Klasse BE!

Motorrad-News ab dem 19.01.2013

Aufstieg
  • Beim Aufstieg von Klasse A1 auf Klasse A2 und von Klasse A2 auf Klasse A entfällt die Theorieprüfung, wenn der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse mindestens zwei Jahre besessen hat (keine Ausbildungsverpflichtung).

  • Da Inhaber einer vor dem 01.04.1980 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse 3 (jetzt B) kraft Besitzstands die Klasse A1 zugeteilt bekommen, können auch diese Führerscheininhaber künftig die Klasse A2 ohne theoretische Prüfung und ohne Ausbildungspflicht nach einer praktischen Prüfung erwerben.

  • Der zurzeit noch mögliche prüfungsfreie Aufstieg von A2 auf A fällt weg. Ein Aufstieg wird immer nur nach einer praktischen Prüfung möglich sein. Der Umfang der Ausbildung ist nicht mehr in der FahrschAusbO geregelt. Er richtet sich nach den individuellen Fähigkeiten des Bewerbers.

  • Übergangszeit: Inhaber der Klasse A-beschränkt (aktuell) dürfen Krafträder der Klasse A2 (neu) fahren und nach zwei Jahren prüfungsfrei Krafträder der Klasse A (neu).

  • Anlage 7 FeV (Prüfungsdauer):
    • Bei einer Aufstiegsprüfung verkürzt sich die Dauer der praktischen Prüfung um ein Drittel (auf 40 Minuten Prüfzeit)


Neue Verkehrszeichen ab 01.04.2013

Mit den neuen Zeichen 314.1 und 314.2 „Parkraumbewirtschaftungszone“ werden die Grenzen der Zonen gekennzeichnet, in denen nur mit Parkschein oder Parkscheibe geparkt werden darf, soweit das Halten und Parken nicht gesetzlich oder durch Verkehrszeichen verboten ist.
Durch ein spezielles Zusatzzeichen zu § 31 Abs. 2 StVO werden Inline-Skater ausnahmsweise auf Radwegen, Fahrradstraßen und Fahrbahnen zugelassen.
Bei Zeichen 357 wird durch entsprechende Beschilderung angezeigt, dass die Sackgasse für Radfahrer und/oder Fußgänger „durchlässig“ ist.
Zum Umlenkungspfeil wird ein Zeichen 467.2 eingeführt, das das Ende der Streckenempfehlung kennzeichnet.


KONTAKT
Fahrschule Schmidt in Höhscheid:

Neuenhofer Straße 69
42657 Solingen

Tel:     0212 5999199
Fax:    0212 2473813
Mobil: 0172 2905677

Theorie-Unterricht:
Di. und Do.
19:00 Uhr bis 20:30 Uhr